Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Georg Handwerker
(Stand: 01. Jan. 2019)
Inhaber: Georg Handwerker
Frauenburgerstr. 8
56566 Neuwied / Deutschland
Tel.: +49 (0)2631/358030
Fax: +49 (0)2631/358032
Email: antriebswelle@online.de
Ust-Ident. Nr.: DE183746413
Steuernr. 3205955864
Copyright ausschließlich bei Georg Handwerker
Bilder und Text dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung verwendet werden!
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Firma Georg Handwerker bietet Kunden (Unternehmer) für bestimmte Fahrzeugtypen, speziell Citroen Traction, „Normale“, „Legere“ , „15 CV“ und Typ H: Antriebswellen und Stabilisator an, sowie den Umbau gebrauchter Getriebe des ID19 die durch Umbaumaßnahmen im 11 CV eingesetzt werden können.
Die Fa. Handwerker tätigt keine Ein- und Ausbau-Maßnahmen, diese müssen von einer Fachwerkstatt ausgeführt werden.
(2) Für den Getriebeumbau liefert der Kunden ein Getriebe vom ID19 der 1.Serie Bj.1955-65 sowie die Kupplungsglocke und den Schaltturm seines 11CV. Diese vom Kunden gelieferten Artikel werden mit Teilen der Fa. Handwerker ergänzt, damit zukünftig das 4Gang Getriebe in dem 11CV verwendet werden kann. Die Fa. Handwerker erneuert alle Hauptlager die noch lieferbar sind des gebrauchten Getriebes. Die Fa. Handwerker liefert das komplette Getriebe einbaufertig dem Kunden, der Einbau muss durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Für etwaige weitere Schäden oder Folgeschäden übernimmt die Fa. Handwerker keine Garantie. Eine Garantieleistung von 1 Jahr ab Lieferdatum besteht nur für die von der Fa. Handwerker gelieferten Teile.
(3) In Einzelfällen kann auch das für den Umbau benötigte Getriebe, Schaltturm und Getriebeglocke von der Fa. Handwerker geliefert werden. Es handelt sich dann um Altteile die aus Fahrzeugen ausgebaut wurden. Diese Teile werden überprüft, gereinigt und mit neuen Hauptlagern versehen. In diesem Fall übernimmt die Fa. Handwerker keine Garantie für die gelieferten Gebrauchtteile.
(4) Die Fa. Handwerker liefert seine Artikel nur an Gewerbetreibende, bei der Bestellung ist die Ident Nr. von dem Gewerbebetrieb mitzuteilen.
§ 2. Vertragsschluss, Lieferungsvorbehalt
(1) Die Fa. Handwerker erstellt auf Anfrage dem Kunden ein kostenloses Angebot mit Preis und Lieferzeit.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich das Angebot anzunehmen. Bestätigt die Fa. Handwerker dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich um die Auftragsannahme.
(2) Bei dem 4 Gang Getriebe muss der Kunde die geforderten Teile sauber und kostenfrei an die Adresse der Fa. Handwerker liefern.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, richtiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch den Kunden und Zulieferer. Ist dies nicht der Fall, kann die Fa. Handwerker dem Auftrag zurücktreten. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird die Fa. Handwerker den Kunden unverzüglich informieren. Im Fall des Rücktritts wird die eventuelle Anzahlung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3. Preise, Liefer- und Versandkosten
(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung, ist die Fa. Handwerker dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben.
Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten - so hat der Kunde diese zu ersetzen.
§ 4. Zahlungsmethoden und -bedingungen
(1) Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Darüber hinaus kann im Fall der Selbstabholung der Ware, die Zahlung in bar erfolgen.
(2) Bei Versand hat der Kunde die Rechnung zuzügl. Versandkosten ohne Abzug per Vorauskasse zu zahlen. Nach Eingang des Betrags bei der Fa. Handwerker erfolgt der Versand. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 24 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung die Zahlung leistet.
(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
(2) Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma Handwerker abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.
§ 6. Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich auf Rechnung und auf dem Versandwege. Eine Selbstabholung des bzw. der Artikel direkt bei der Fa. Handwerker ist - nach der Vereinbarung eines Abholtermins - gegen Barzahlung möglich.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine Empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(3) Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
§ 7. Transportschäden
(1) Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte der Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
(3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies der Fa. Handwerker möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, zumindest aber binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde wird die Fa. Handwerker nach besten Kräften unterstützen, soweit die Fa. Handwerker diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
§ 8. Mängelhaftung und Garantie
(1) Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind an die Fa. Handwerker über obig angeführte Kontaktdaten zu senden.
(2) Keine Haftung für Sachmängel besteht im Fall von Schäden, die nach Übergabe der Sache durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels, d. h. durch schuldhaftes Verhalten des Kunden oder eines Dritten entstanden sind gleiches gilt für sogenannten gewollten Verschleiß.
(3) Die Fa. Handwerker ist weder zum Einbau der Ersatzteile noch zu einer Beratung/Unterstützung hinsichtlich des Einbaus verpflichtet. Der Kunde hat grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Ware fachgerecht gemäß den Herstellervorgaben montiert wird. Im Zweifel ist bei allen Teilen eine Funktions- und Sicherheitsprüfung durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen. Die Fa. Handwerker haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäßem Einbau oder unzureichender Pflege bzw. Wartung beruhen. Macht der Kunde unberechtigt und schuldhaft Gewährleistungsansprüche geltend, obwohl der Defekt der Ware durch einen unsachgemäßen Einbau oder eine unzureichende Pflege bzw. Wartung und nicht durch einen Sachmangel der Kaufsache bei Gefahrübergang bedingt ist, hat der Kunde der Fa. Handwerker die Kosten zu erstatten, die durch Prüfung der Ware und die weitere Abwicklung der Angelegenheit entstanden sind.
(4) Die Mängelansprüche gegen die Fa. Handwerker sind auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
a) Gegenüber Unternehmern leistet die Fa. Handwerker für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel der Kaufsache unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme) etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
c) Die Fa. Handwerker trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Sofern der Käufer Ersatzlieferung verlangt und Kostenersatz für Ausbau der mangelhaften Sache sowie für den Einbau der Ersatz gelieferten Sache verlangt, ist die Fa. Handwerker berechtigt, die Erstattung der Kosten auf einen angemessenen Betrag zu beschränken.
(5) Handelt es sich bei um Gebrauchtartikel (z.B. gebrauchte Ersatzteile), beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ein Jahr ab deren Ablieferung. Eine damit verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit die Fa. Handwerker nach § 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6) Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind die Ansprüche und Rechte eines Unternehmers wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind. Vorstehender Ausschluss der Gewährleistung gilt indes nicht, soweit die Fa. Handwerker nach § 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(7) Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
§ 9. Haftung
(1) Die Fa. Handwerker haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von der Fa. Handwerker oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Fa. Handwerker beruhen. Des Weiteren haftet die Fa. Handwerker für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Fa. Handwerker oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Fa. Handwerker beruhen. Darüber hinaus haftet die Fa. Handwerker uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, bei Beschaffenheitsgarantien oder in Fällen von Arglist.
(2) Außerhalb der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet die Fa. Handwerker, für die Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal pflichten). In diesem Falle beschränkt sich die Haftung jedoch zum einen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Ferner ist die Haftung ebenfalls für mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht vorhersehbar sind.
(3) Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet die Fa. Handwerker gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wobei keine Haftung für nicht vorhersehbare mittelbare oder Folgeschäden besteht.
§ 10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Fa. Handwerker. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.